Willkommen
Nach 25-jähriger Tätigkeit als Mitarbeiterin auf dem Gebiet der Stadtentwicklung und Stadtplanung in der öffentlichen Verwaltung habe ich meinem beruflichen Weg eine neue Ausrichtung gegeben. Im Jahre 2014 habe ich mein eigenes Büro gegründet und bin seitdem freiberuflich tätig. Die in der Verwaltung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten - insbesondere auf dem Gebiet der Bauleitplanung - biete ich jetzt Kommunen, Entwicklungsträgern, privaten Investoren und Planungsbüros an.
Planung und Entwicklung einer Stadt, eines Stadtteils oder eines Quartiers ist Teamarbeit. Viele Puzzleteile fügen sich zu einem Ganzen, das - niemals fertig - fortwährenden Veränderungen unterworfen ist.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Das Wissen über die Vorgänge innerhalb der Gemeinde erleichtert privaten Investoren die Kommunikation. Die Kenntnis von Zeiträumen, Arbeits- und Verfahrensschritten, das bauplanungsrechtliche Know-how trägt entscheidend zu einem konstruktiven Vorgehen aller am Planungsprozess Beteiligten bei. Das führt letztendlich nicht nur zu optimalen Ergebnissen sondern auch zu einem Gewinn an Zeit.
Tätigkeitsschwerpunkte
Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen nach Baugesetzbuch
Dienstleistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten innerhalb des formellen Beteiligungsverfahrens nach Baugesetzbuch
Bauplanungsrechtliche Beratung für kommunale Auftraggeber, Investoren und Privatpersonen
Informelle Planung, z. B. Stadtentwicklungskonzepte
Eigene Leistungsanteile an den Projekten
Koordinierung aller am Planungsprozess Beteiligten
Beratung bei der Erstellung von städtebaulichen Kozepten und Bebauungsplänen
Erarbeitung von Bebauungsplänen einschließlich ihrer Änderungen
Durchführung der Planverfahren
Planungsrechtliche Beratung zu den Bauvorhaben
Koordinierung aller am Planungsprozess Beteiligten
Beratung bei der Erstellung von städtebaulichen Kozepten und Bebauungsplänen
Erarbeitung von Bebauungsplänen einschließlich ihrer Änderungen
Durchführung der Planverfahren
Planungsrechtliche Beratung zu den Bauvorhaben
Ausgewählte Beispiele aus meiner bisherigen Tätigkeit
2016 bis 2019
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Neues Kloster Ichtershausen" Amt WachsenburgMit dem inmitten des Ortes Ichtershausen gelegenen Areal der ehemaligen Jugendstrafanstalt liegt seit deren Umzug 2014 ein etwa 3 ha großes, heterogen bebautes Gelände brach, für das Nachnutzungen zu finden waren, die sowohl dem Standort als auch der Historie des Ortes und seiner wertvollen Bausubstanz gerecht werden. Die vorhandene Bebauung zeugt zum Teil von einer fast 900 Jahre alten Geschichte, die mit Gründung eines Zisterzienserinnenklosters im Jahre 1147 ihren Anfang nahm.
Städtebauliches Ziel ist es, den innerörtlichen Raum dem öffentlichen Leben mit hoher Aufenthalts- und Erholungsqualität wieder zur Verfügung zu stellen und neue räumliche Verbindungen und Vernetzungen vielgestaltiger Art herzustellen. Die denkmalgeschützten baulichen Anlagen des Alten und des Neuen Schlosses sollen freigestellt, behutsam erneuert und substanzverträglichen Nutzungen zugeführt werden. Das Nutzungskonzept mit ergänzendem Neubau sieht eine überwiegende Wohnnutzung in unterschiedlichen Formen mit hohem Anteil an Grünflächen vor.
Neben der Erarbeitung des Bebauungsplanes im Auftrag der Gemeinde waren auch die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten Inhalt des Leistungsumfangs.
ab 2016
Bebauungsplan "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße" Stadt JenaAufgrund des stetig steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in Jena ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen und neue Wohnungen zu bauen. Diese Wohnungen sollen insbesondere auch Haushalten mit mittleren und unteren Einkommen zur Verfügung stehen.
Städtebauliche Herausforderungen auf der Fläche einer bestehenden Kleingartenanlage mit Pachtgärten stellen nicht nur die starke, nach Norden geneigte Hanglage mit einem Gefälle zwischen 7 und 10 % und daraus resultierenden Verschattungs- und Erschließungsproblemen dar sondern auch der zu berücksichtigende Immissionsschutz an der stark frequentierten Karl-Liebknecht-Straße. Nicht zuletzt bestimmen stadtklimatische und ökologische Anforderungen am Rande der Luftleitbahn Gembdenbachtal sowie die Anbindung an vorhandene Wegesysteme das städtebauliche Konzept.
Städtebauliche Lösungsansätze werden mit einer, kompakten und damit energetisch günstigen sowie flächensparenden Bauweise gefunden, durch welche sowohl die Potenziale des verkehrsgünstig gelegenen Standortes als auch die erforderliche Infrastruktur effektiv genutzt werden können. Eine geschlossene, mehrgeschossige Bebauung mit variierender Höhenentwicklung und abwechslungsreicher Fassadengestaltung soll den Lärmschutz für die nördlich angeordnete Einzelbaukörper und die Freiflächen erzeugen. Die Gebäudeabstände, Bauhöhe in Korrelation zur "lückigen" Anordnung der Gebäude in südlicher und mittlerer Bauzeile reagieren präzise auf die Verschattungssituation. In Ausnutzung der Hanglage lässt sich ein Teil der Stellplätze in Untergeschossen der Gebäude unterbringen.
2016 bis 2018
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Mischgebiet am Bahnhof" Gemeinde EllefeldIn der kleinen Gemeinde im Vogtlandkreis sind freie Flächen im unbeplanten Innenbereich kaum mehr zu finden. Weiterhin gibt es jedoch regelmäßige Nachfragen nach Baugrundstücken für den Einfamilienhausbau. Eine inner-örtliche Fläche in baulicher Gemengelage, die ehemals landwirtschaftlich genutzt wurde und eine Lücke in der ansonsten durchgängig bebauten Bahnhofstraße darstellt, bietet sich für die Ansiedlung nicht störenden Gewerbes und Wohnungsbau an. Mit dem Bau von ca. 7 Einzelhäusern ist eine sinnvolle Nachverdichtung an dem städtebaulich integrierten Standort sowie eine für den örtlichen Bedarf angemessene Größenordnung verbunden.
Das Konzept schlägt eine ein- bis zweigeschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor. Eine anthrazitfarbene Dacheindeckung sorgt für die gestalterische Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild ebenso, wie die Ortsrandeingrünung als Abschluss der bebauten Ortslage zur angrenzenden Landwirtschaftsfläche. Im Rahmen der Bearbeitung stellten die starke Hangneigung mit etwa 8 % sowie die Baugrundverhältnisse besonders für die Schmutzwasserableitung und Regenwasserversickerung eine Herausforderung dar, der auch bauplanerisch zu begegnen war.
Erarbeitung von Bebauungsplan und Verfahrensdurchführung im Auftrag der Büro für Städtebau GmbH Chemnitz.
2016 bis 2017
Bauplanungsrechtliche Beratertätigkeit bei der Stadt LandsbergLandsberg, die Stadt im Osten des Landkreises Saalekreis, liegt im Städtedreieck zwischen Halle/Saale, Leipzig und Bitterfeld-Wolfen. Mit 11 Ortschaften und 29 Ortsteilen nimmt sie als Flächengemeinde nördlich des Schkeuditzer Kreuzes den Raum zwischen BAB 14 und BAB 9 vollständig ein.
Seit 1990 hat sich dieser Verdichtungsraum zu einer Metropolregion mit europäischer Bedeutung entwickelt. Industrieansiedlungen mit übergeordneter strategischer Bedeutung sowie regional bedeutsame Industrie- und Gewerbestandorte sind ebenso wie Windparks, Photovoltaik-freianlagen, Einkaufszentren und Wohngebiete in kürzester Zeit neu entstanden. Eine Herausforderung nicht nur für die Raumordnung und Landesplanung sondern auch für die Kommune, die die Planungshoheit über ca. 140 Bebauungspläne hat, die ausschließlich im Auftrag von Investoren entstanden sind.
Priorität erlangten in der Beratertätigkeit neben der bauplanungsrechtlichen Beratung zu Baugesuchen und B-Planänderungswünschen der Aufbau einer Systematik zur Erfassung der Bebauungspläne und deren qualitative Begutachtung sowie der Schulung der Verwaltung zur Verfahrensdurchführung als gemeindliche Aufgabe.
2015 bis 2016
Erhaltungssatzung "Ortskern Großburschla" in TreffurtAn der Deutschen Fachwerkstraße gelegen verfügt die dörfliche Siedlung über ein überregional bedeutsames, äußerst qualitätvolles Orts- und Landschaftsbild. Mit seiner anmutigen Lage in der breiten Werraaue mit den beidseitig ansteigenden Muschelkalkhöhenzügen, den ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofanlagen und einem hohen Bestand an stattlichen Fachwerkhäusern scheint der Ort an der hessisch-thüringischen Grenze sowohl zum Wohnen als auch für einen sanften Tourismus mehr als geeignet. Dagegen stehen fortgesetzter Verfall und mit ihm der unwiederbringliche Verlust an wertvoller Bausubstanz. Hier setzt das städtebauliche Instrument der Erhaltungssatzung nach Baugesetzbuch an. Ihr Schutzzweck umfasst alle baulichen Anlagen, die das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild prägen.
Erarbeitung von Satzungstext und Begründung im Auftrag der WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
2015
Gartenstadtsiedlung "Am schmalen Rain" in GothaMitwirkung beim Antrag für die Aufnahme in das Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" im Auftrag der WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH für den Abschluss der denkmalpflegerischen Sanierung der baulichen Hülle der Wohngebäude in Deutschlands am wenigsten veränderten Gartenstadtsiedlung in Genossenschaftseigentum
2011 bis 2013
Wohnungsbaugebiet "Am Steinberge" in Weimar-TiefurtBebauungsplan und städtebaulicher Vertrag für einzeln stehende Einfamilienhäuser in Ortsrandlage unter besonderer Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes
2011 bis 2013
Wohnungsbaugebiet "Östlich des Baumschulenweges" in WeimarBebauungsplan und städtebaulicher Vertrag - Beispiel der Innenentwicklung als verdichtetes Bauen auf der Fläche einer ehemaligen Gärtnerei unter besonderer Berücksichtigung der Lärmsituation durch Sportanlagen
2011 bis 2013
Wohnungsbaugebiet "Über der großen Sackpfeife" in WeimarBebauungsplanänderung und städtebaulicher Vertrag für einen Mehrfamilienhausstandort als Beispiel der Innenentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrslärms
2008 bis 2010
Gewerbe- und Sondergebiet "Rießnerstraße / Marcel-Paul-Straße" in WeimarBebauungsplan für eine innerstädtische Brachfläche mit gesonderter Untersuchung der Auswirkungen auf die gesamtstädtische Einzelhandelssituation
Veränderungssperre als städtebauliches Sicherungsinstrument der Bauleitplanung nach Baugesetzbuch
2007 bis 2010
Rad- und Gehweg zwischen Ehringsdorf und Taubach in WeimarBebauungsplan unter besonderer Berücksichtigung der Umweltbelange am Rande eines Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebietes (Natura 2000) sowie eines Überschwemmungsgebietes
1992 bis 2007
"Über der großen Sackpfeife / Im Merktale" in WeimarDurchführung und Abschluss einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Aufstellung und Änderungen von Bebauungsplänen für Wohnen, Klinik sowie Dienstleistungen und Verwaltung
Annemarie Wenzel
Geboren in Freiberg / Sachsen am 30. Juli 1957
Berufsausbildung als Bauzeichnerin mit Abschluss 1976
Studium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar, Sektion Städtebau und Gebietsplanung, Fachrichtung Städtebau
Abschluss: Diplomingenieur für Städtebau 1982
Architektin für Städtebau im Büro des Bezirksarchitekten Dresden von 1982 bis 1989
Mitarbeiterin für Stadtentwicklung und Stadtplanung in der Stadtverwaltung Weimar von 1989 bis 2014
Freiberufliche Tätigkeit als Diplomingenieur für Städtebau seit 2014
Aktuellste Weiterbildung: Teilnahme am Seminar "Städtebau und Recht", Institut für Städtebau Berlin,
23.09.2019 bis 27.09.2019
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- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnten und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
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- Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern
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- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
- Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten von uns verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
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Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
h) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu
widerrufen.
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist. - Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
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